BEKANNTMACHUNG
des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch
Zu dem Entwurf der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goch,
bisherige Darstellung: Flächen für die Landwirtschaft, Grünstreifen und Straßenverkehrsfläche
künftige Darstellung: Sonstiges Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel, mit der Zweckbestimmung „Möbelfachmarkt/Möbelhaus“
Lage: Zweckverbandsgebiet – nordöstlich der B67, zwischen dem Gocher Grenzweg und dem Gewerbegebiet Goch-Süd, (siehe Skizze)
wird in der Zeit vom
09.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018
während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des
Zweckverbandes Gewerbepark Weeze – Goch, im Rathaus der
Stadt Goch, Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Markt 2,
3. Obergeschoss, Zimmer 3.29,
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Dabei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich unterrichtet.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Einsicht in den Planvorentwurf und die Vorentwurfsbegründung können ab dem 09.10.2018 auch über das Internet www.gewerbepark-weeze-goch.de erfolgen.
Goch, den 24.09.2018
Der Verbandsvorsteher
Im Auftrag
(Bulinski)
Stadtbaurat