Bereitstellungsdatum: 13.11.2021

Bereitstellungsadatum: 13.11.2021

BEKANNTMACHUNG
des Bebauungsplanes Nr. 2 Gewerbepark Weeze-Goch


Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Weeze-Goch hat am 09.06.2021 den Bebauungsplan Nr. 2 Gewerbepark Weeze-Goch gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung, i.V.m. §§ 7 und § 41 Abs. 1 g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666/SGV.NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung, als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Zweckverbandsgebiet – nordöstlich der B67, zwischen dem Gocher Grenzweg und dem Gewerbegebiet Goch-Süd (sh. Skizze).

Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches tritt der Bebauungsplan Nr. 2 Gewerbepark Weeze-Goch mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan, die Entscheidungsbegründung mit dem Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung werden bei der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung im Dienstgebäude Markt 2, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.27, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes, der Begründung
mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Der Bebauungsplan und die Begründung können auch unter der Internetseite
www.gewerbepark-weeze-goch.de eingesehen werden.

Hinweise

  1. Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen
    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch den Bebauungsplan eingetreten sindsowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

  2. Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie Rechtsfolgen
    Es wird darauf hingewiesen,
     – dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
    – eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 und Abs. 2a beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und desFlächennutzungsplanes,
    – und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Goch unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

  3. Rechtsfolgen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GO.NRW)
    Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für dasLand Nordrhein-Westfalen (GO.NRW) kann gegen den Bebauungsplan nach Ablauf einesJahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden es sei denn,
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) der Bebauungsplan Nr. 2 Gewerbepark Weeze Goch ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Goch vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Goch, den 27.10.2021

Der Verbandsvorsteher
Knickrehm